AGB / Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schmid Baumaschinen GmbH | Ohmstraße 43 - 92224 Amberg | 

Allgemeine Bedingungen für Reparaturarbeiten, Kundendienst, Ersatzteile- und Austauschteile der Firma Schmid Baumaschinen

1. Auftrag

  • Die Anlieferung des Auftragsgegenstandes in die Werkstatt oder die Anforderung eines Außendienstmonteurs durch den Kunden oder durch dessen Vertreter gilt als Auftragserteilung zur Feststellung der notwendigen Reparaturen und Kundendienstarbeiten.
  • Der örtliche Vertreter (Besteller des Kunden) gilt als ausdrücklich ermächtigt, den Auftrag zur Instandsetzung zu erteilen, auch dann, wenn keine schriftliche Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung erfolgt nur dann, wenn es ausdrücklich verlangt wird.
  • Ist bei Anlieferung des Auftragsgegenstandes oder bei Anforderungen eines Außendienstmonteurs dem Kunden bzw. seinem örtlichen Vertreter der Umfang der Kundendienst- oder Reparaturmaßnahme bekannt, so ist die Schmid Baumaschinen berechtigt, ohne weitere Rückfragen den Auftragsgegenstand instand setzen.
  • Bei Überschreitung des bekannten Auftragsumfangs um 10% ist die Schmid Baumaschinen jedoch verpflichtet, den Kunden zu informieren.
  • Ist ein schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag vorhanden, verpflichtet sich die Firma Schmid Baumaschinen zur Durchführung des Reparatur- und Kundendienstauftrages sowie zur Lieferung der erforderlichen Ersatzteile.
  • Zeitliche Angaben von der Schmid Baumaschinen über Beginn, Dauer und Beendigung der Arbeiten sowie über Gestellung von Montagewerkzeugen und –Geräten sowie Ersatzteillieferungen sind unverbindlich, es sei denn, sie werden als fix bezeichnet.
  • Die Auswahl der Monteure obliegt ausschließlich den Schmid Baumaschinen.
  • Die Monteure der Schmid Baumaschinen sind nicht vertretungsberechtigt. Sie können keine verbindlichen Erklärungen, insbesondere über Gewährleistung und Preise angeben.
  • Der jeweils an Ort und Stelle anwesende Vertreter des Kunden, der den Auftrag erteilt, den Gegenstand anliefert oder dessen Instandsetzung überwacht, hat bei Überschreitung des Auftragsumfanges, von dem die Firma Schmid Baumaschinen ausgeht, sofort Einspruch zu erheben.
  • Er bestätigt durch Unterschrift die Richtigkeit des Arbeitsumfanges sowie die ordnungsgemäße Abnahme des Auftragsgegenstandes.
  • Als Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten wird Amberg vereinbart, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

2. Kostenvoranschläge

  • Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben werden.
  • Der Kostenvoranschlag bezieht sich auf die Kosten am Erfüllungsort. Mehrkosten für die Lieferung an andere Orte oder aus Verschulden des Kunden gehen zu dessen Lasten.
  • Zusätzliche Arbeiten, die im verbindlichen Kostenvoranschlag nicht mit berücksichtigt sind, können ohne Rückfrage bis zum Betrag von 10% über die Endsumme hinaus durchgeführt und berechnet werden, wenn sie nach pflichtgemäßer Beurteilung der Schmid Baumaschinen zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit des Auftragsgegenstandes erforderlich sind.

3. Pflichten des Auftraggebers

  • Der Kunde muss alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Vorbereitungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns treffen, soweit sie notwendig und zumutbar sind. Dazu gehört:
  • Das erkennbare Ausmaß der Reparatur vor Auftragserteilung bestmöglich bekannt geben.
  • Die Fertigstellung der Arbeiten ohne Unterbrechung ermöglichen. Wartezeiten gehen zu Lasten des Kunden.
  • Bei Reparaturen außerhalb der Werkstatt kostenlose Bereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel, wie Hebewerkzeug, Hilfskräfte und Räumlichkeiten.
  • Die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen.

4. Vergütungen

  • In den Rechnungen werden die Preise für Ersatzteile, Austauschaggregate, Prüfungen, Sonderleistungen und Arbeitsleistungen jeweils ausgewiesen.
  • Für die Durchführung der Aufträge gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung statt der Listenpreise und Berechnungssätze. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Wenn bei Auftragserteilung statt der Listenpreise und Berechnungssätze ein Festpreis vereinbart wurde, so wird nur dieser Preis ohne Aufschlüsselung, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet.
  • Das gleiche gilt für Austausch- oder Ersatzteillieferungen.
  • Für die Fahrkosten der Außendienstreparaturen gilt die Firma Schmid Baumaschinen als Ausgangspunkt und Rückreiseziel.
  • Alle Mehrkosten werden berechnet, die durch vorzeitige oder unnötige Anforderung des Monteurs durch den Kunden oder durch nicht verschuldete Unterbrechung der Arbeiten seitens der Firma Schmid Baumaschinen entstehen oder notwendig werden.
  • Die Rechnung ist in bar zahlbar nach Erhalt ohne jeden Abzug.